Infos aus der Gemeinderatssitzung vom 29.03.

Übersichtlich aufgelistet, wollen wir euch hier die beschlossenen Punkte, der Gemeinderatssitzung vom 29.03., auflisten.

 

Folgende Punkte waren auf der Tagesordnung.

  1. Protokolle der Gemeinderatssitzung vom 23.02.23
  2. Berichte des Bürgermeisters
  3. Bericht SEFKO
  4. Bericht des Prüfungsausschusses
  5. Bericht – Bilanz 2021 Frei- und Hallenbad Korneuburg-Bisamberg Betriebsges.m.b.h.
  6. Bericht – Bilanz 2021 Stadtentwicklungsfonds Korneuburg
  7. Bericht – Bilanz 2021 Abwasserverband „Raum Korneuburg“
  8. Rechnungsabschluss 2022
  9. Kultursubventionen 2023

    Sachverhalt:
    Für die Korneuburger Kulturvereine sind im Budget 2023 Subventionen vorgesehen. Diese sind eine Anerkennung und finanzielle Unterstützung für die Vereine. Die Aufteilung der Mittel erfolgt unter den eingelangten Ansuchen unter Anwendung der Subventionsrichtlinien.

    Beschlusstext: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, dass die Subventionen an die Korneuburger Kulturvereine laut Aufstellung in zwei Teilbeträgen zu je EUR 6.000,-- im April 2023 und im September 2023 ausbezahlt werden.
     
  10. Aktion Jugendsport

    Sachverhalt: Für die Aktion Jugendsport sind im Budget 2023 Subventionen in der Höhe von € 12.500,00 (€ 6.250,-- pro Semester) vorgesehen. Bedingung für die Vereine ist die kostenlose Teilnahme für alle Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr: jedes Kind kann ein Semester lang an der Aktion Jugendsport teilnehmen. Den Kindern und Jugendlichen soll damit ermöglicht werden, verschiedene Sportarten auszuprobieren. In diesem Semester nehmen 10 Vereine an der Aktion teil.

    Beschlusstext: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, die Subventionen für die Aktion Jugendsport für das 2. Semester des Schuljahres 2022/2023 laut nachstehender Liste auszubezahlen.

     
  11. Vergabe Sporthallenreinigung

    Sachverhalt: Die Vergabe der Sporthallenreinigung wurde auf der Plattform ANKÖ ausgeschrieben. Es haben 5 Unternehmen ein Angebot abgegeben. Die Angebote wurden nach einem Punktesystem gereiht. Die meisten Punkte hat die Firma M Gebäudeservice erhalten.

    Beschlusstext: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, die Firma M. Gebäudeservice als Bestbieter mit der Sporthallenreinigung in der Höhe der Gesamtsumme von Brutto € 74.336,35 zu beauftragen.
     
  12. SC Sparkasse Korneuburg Pachtvertrag

    Sachverhalt: Der Unterpachtvertrag abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Korneuburg und dem SC- Sparkasse Korneuburg läuft am 31.03.2023 aus. Da die Vertragsstruktur geändert werden soll und die Verhandlungen derzeit noch laufen, soll der Unterpachtvertrag vorerst bis 30.06.2023 verlängert werden.

    Beschlusstext: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, den Unterpachtvertrag abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Korneuburg und dem SC-Sparkasse Korneuburg bis 30.06.2023 zu verlängern.
     
  13. Förderansuchen Kinderkrippe 1-3

    Sachverhalt: Die im Gemeinderat 12/22 beschlossene Fördersumme von € 820,-- soll auf insgesamt € 3.000,-- erhöht werden. Grund der Nachzahlung ist die Übermittlung von zusätzlichen Unterlagen (2 statt 1 Gruppe und mehr Kinder aus Korneuburg). Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ab 01.09.2023 ändern werden, verschieben sich die Förderanteile und es soll deshalb mit der Ausarbeitung eigener Richtlinien die Vorgaben der Landesregierung abgewartet werden.

    Beschlusstext: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, der Kinderkrippe 1-3 weitere € 2.180,-- Förderungen zuzusprechen. Insgesamt wird die Kinderkrippe 1 - 3 im Kindergartenjahr 2022/2023 daher mit € 3.000,-- gefördert.
     
  14. Straßenbenennung – Weiterführung der Sportplatzstraße

    Sachverhalt: Da aufgrund der zukünftigen Bebauung des Grundstückes 589/33 die Vergabe einer Adresse notwendig ist und die Sportplatzstraße zur damaligen Zeit nur von der Donaustraße bis zur Pionierstraße verordnet wurde, ist die Weiterführung der Straßenbenennung der Sportplatzstraße ab der Pionierstraße bis zum Kleingartenweg von Nöten.

    Beschlusstext: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, die Straßenbenennung der Sportplatzstraße von der Pionierstraße bis zum Kleingartenweg weiterzuführen und zu verordnen.
     
  15. Nutzungsvertrag für Gst.Nr. 116/1

    Sachverhalt: Das Grundstück 116/1, KG Korneuburg, welches im Eigentum des Landes NÖ steht, soll von der Stadtgemeinde Korneuburg gepachtet, als unbebauter Grünraum gesichert und schrittweise naturnah mit Gehölzen gestaltet werden. Nach einer Anfrage seitens der Stadtgemeinde (Bauamt) wurde von der Landesabteilung für Gebäudeverwaltung ein Angebot gelegt. Dieses Angebot beinhaltet einen jährlichen Pachtzins von € 450/ha, wertgesichert nach Agrarpreisindex. Das Grundstück misst 52.117 m² (5,21 ha), woraus sich ein jährlicher Gesamt-Pachtzins von € 2.345,- für das Grundstück ergibt. Der Pachtvertrag soll auf Basis des anhängenden Vertragsentwurfs ausgehandelt werden.

    Beschlusstext: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, das Grundstück 116/1, KG Korneuburg, vom Land NÖ (Abt. für Gebäudeverwaltung) zu einem jährlichen Pachtzins von € 450/ha woraus sich für die 52.117 m² (5,21 ha) des Grundstücks ein jährlicher Gesamt-Pachtzins von € 2.345,- (wertgesichert nach Agrarpreisindex) ergibt, zu pachten.
     
  16. Sondernutzungsverträge NÖ Straßengesetz

    Sachverhalt: Über Vorschlag des Stadtamtsdirektors soll von den Nutzungsberechtigten für die Erstellung von künftig abgeschlossenen Sondernutzungsverträgen – wie es beispielsweise auch in anderen Städten (z.B. Klosterneuburg) üblich ist - eine Pauschale für den Verwaltungsaufwand vorgeschrieben werden.
    Der hierfür vorgesehene Betrag soll € 50,- ausmachen.

    Beschlusstext: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, für künftig abgeschlossene Sondernutzungsverträge gem. NÖ Straßengesetz von den Nutzungsberechtigten für die mit der Errichtung des Vertrages verbundene Verwaltungsarbeit, einen Betrag von € 50,- einzuheben.
     
  17. Städtebaulicher Vertrag Brückenstraße 19

    Sachverhalt: Die Stadtgemeinde Korneuburg beabsichtigt mit der Villenpark Korneuburg Gesellschaft mbH, 1190 Wien, Muthgasse 36, einen „städtebaulichen“ Vertrag abzuschließen. Gegenstand ist eine Kostenbeteiligung in der Höhe von € 180.000,- an der Umsetzung von Straßenbauvorhaben.

    Beschlusstext: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, die beiliegende Vereinbarung mit der Villenpark Korneuburg Gesellschaft mbH, 1190 Wien, Muthgasse 36 über einen Kostenbeitrag in der Höhe von € 180.000,- an der Umsetzung des Straßenbauvorhabens abzuschließen.
     
  18. Abänderung Kanalabgaben und Kanalgebühren

    Sachverhalt
    Die ursprüngliche Intention war eine geringfügige Anhebung der bisherigen, in der Kanalabgabenordnung festgelegten Einheitssätze, um rd. 2,5 %, welche im Gemeinderat am 14.12.2022 beschlossen wurde.
    Aufgrund eines Übertragungsfehlers der im Gutachten des Büro Team Kernstock ausgewiesenen Zahl betreffend die Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr, die ab 01.01.2023 gelten soll, muss der bezugnehmende Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2022 korrigiert und der nunmehr richtiggestellte Einheitssatz in die Verordnung, welche mit 01.01.2023 in Kraft getreten ist, aufgenommen werden.
    Ziel ist es, mit dem gegenständlichen Beschluss, den ursprünglichen politischen Willen umzusetzen. Allfällige, sich durch die Neuberechnung ergebende Guthaben, werden bei der Quartalsvorschreibung im 3. Quartal 2023 berücksichtigt.
    Die Berechnungsgrundlagen für die Anpassung der Kanaleinmündungsabgabe sowie der Kanalbenützungsgebühr wurden vom Büro Kernstock ZT GmbH, Gastgebgasse 27, 1230 Wien mit dem zuständigen Vertreter des Amtes der NÖ Landesregierung abgestimmt.

    Es sollen somit mit 01.01.2023 erhöht werden, die:
    Kanaleinmündungsabgabe Mischwasser von € 19,75 auf € 20,24 (+2,48%)
    Kanaleinmündungsabgabe Schmutzwasser von € 19,75 auf € 20,24 (+2,48%)
    Kanalbenützungsgebühr von € 2,18 auf € 2,23 (+2,29%)
    (alle Beträge gelten exklusive 10% USt)

    Beschlusstext: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg legt gemäß den Bestimmungen des NÖ Kanalgesetzes die Einheitssätze für die Kanaleinmündungsabgaben für Mischwasser sowie für Schmutzwasser mit jeweils € 20,24 sowie den Einheitssatz für die die Kanalbenützungsgebühr mit € 2,23 fest und beschließt die Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Korneuburg, gemäß Anlage zu diesem Beschluss.
    Die Kanalabgabenordnung tritt mit dem Monatsersten, der dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist zunächst folgt, in Kraft.
     
  19. Dienstbarkeitsvertrag Trafostation „Schwarzer Weg“ und „Dr. Karl Liebleitner Ring“

    Sachverhalt: Die Stadtgemeinde Korneuburg, Grundeigentümer der Grundstücke 582/13, EZ 624 und .446/5, EZ 1860 KG Korneuburg, räumt der Netz NÖ und deren Rechtsnachfolgern im Eigentum der vertragsgegenständlichen Anlage samt den zugehörigen Erdungsanlagen das dingliche Recht der Dienstbarkeit auf Bestanddauer der Anlagen auf dem in der Katastralgemeinde gelegenen Grundstücke Nr. 582/13 und .446/5 ein. Unter die Beanspruchung der Trafostation fallen samt zugehöriger Mess-, Steuer-, Fernmelde- und Datenübertragungseinrichtungen mit einer Dienstbarkeitsfläche von 1,5 m rund um den Stationskörper und zu- und wegführender Anschlusskabelleitungen.

    Beschlusstext: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, die Dienstbarkeitsverträge mit Netz NÖ betreffend der Grundstücke 582/13, EZ 624 (Schwarzer Weg) und Gst. .446/5, EZ 1860 (Dr. Karl Liebleitner Ring) KG Korneuburg abzuschließen.
     
  20. Solaranlagen – Wärmepumpen – Photovoltaikanlagen – Förderrichtlinien 2023 – Korrigierte Fassung

    Sachverhalt: Über die Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Solaranlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen in der Stadtgemeinde Korneuburg wurden die Richtlinien hierfür im Ausschuss für Umwelt und Energie korrigiert.
    Der Zuschuss ist einmalig und nicht rückzahlbar. Die Förderung beträgt für Solaranlagen € 80,00 pro m² Kollektorfläche, für Wärmepumpen € 300,00 je Anlage und für Photovoltaikanlagen € 100,00 pro kWp (kaufmännisch gerundet), in Summe maximal 20% der Anschaffungskosten, höchstens jedoch € 500,00 je Anlage.

    Beschlusstext: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, die Förderrichtlinie 2023 für Solaranlagen, Wärmepumpen sowie Photovoltaikanlagen gemäß Beschlussbeilage bis auf Widerruf.
    Die Richtlinie sieht Folgendes vor: Der Zuschuss ist einmalig und nicht rückzahlbar. Die Förderung beträgt für Solaranlagen € 80,00 pro m² Kollektorfläche, für Wärmepumpen € 300,00 je Anlage und für Photovoltaikanlagen € 100,00 pro kWp (kaufmännisch gerundet), in Summe maximal 20% der Anschaffungskosten, höchstens jedoch € 500,00 je Anlage.
    Weiters ermächtigt der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg den Umweltausschuss zur Vergabe der Förderungen jeweils im Rahmen der budgetierten Höhe des Voranschlagsansatzes.
     
  21. Grundsatzbeschluss Gründung Erneuerbare Energie-Gemeinschaft Korneuburg

    Sachverhalt
    Strom konnte bislang nur innerhalb der eigenen Grundstücksgrenze geteilt werden, z.B. durch eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage am Dach eines Wohnhauses. Der Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)1 im Jahr 2021 ändert das und eröffnet für ErzeugerInnen von sauberem Strom ganz neue Möglichkeiten: Ab sofort können Erneuerbare Energie-Gemeinschaften (EEG) gegründet werden. Innerhalb einer EEG können die Mitglieder Strom handeln. D.h. der Überschuss-Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage kann, anstatt ins Stromnetz eingespeist, an NachbarInnen verkauft werden. Das System ist aber nicht auf Photovoltaik begrenzt, es kann für alle erneuerbaren Energieträger angewendet werden.
    Die Stadtgemeinde Korneuburg plant angesichts der vor allem im vergangenen Jahr sehr stark angestiegenen Energiekosten (z.B. für Strom von 9 Cent (2021) auf rd. 46 Cent (2023) die Gründung einer Energiegemeinschaft (EG) gem. § 16c Elektrizitätswirtschafts- und – organisationsgesetz 20102 bzw. § 79f EAG3.
    Seitens des Bürgermeisters und Vertretern der Verwaltung wurden mit der Energie Zukunft Niederösterreich (EZN-einer Kooperation des Landes Niederösterreich mit dem Stromversorgungsunternehmen EVN) auf der einen Seite und Hr. DI Zawichowski, einem versierten Experten für die Gründung von Energiegemeinschaften (EG)4, Vorgespräche geführt. Auch die Marktgemeinde Bisamberg beabsichtigt zeitgleich die Gründung einer Energiegemeinschaft für Ihr Gemeindegebiet und in Zusammenarbeit mit dem Berndl-Bad. Es bestehen seitens Bisamberg Bestrebungen einer Gemeindekooperation mit Korneuburg in diesem Bereich.
    Aufgrund der aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen müssen EG innerhalb desselben Energieversorgungsnetzes (hier: EVN oder Wien-Energie) gegründet werden. Nachdem die Marktgemeinde Bisamberg im Versorgungsgebiet der Wien Energie und die Stadtgemeinde im Versorgungsgebiet der EVN liegt, müssen separate EG gegründet werden, um den Zweck erfüllen , für die jeweiligen Gemeinden und deren Stromverbrauchsobjekte günstigen und nachhaltig erzeugten Strom anzubieten zu können und damit langfristig niedrigere Stromverbrauchskosten sicherzustellen.

    Beschlusstext
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt in Form eines Grundsatzbeschlusses, die Gründung einer Energiegemeinschaft Korneuburg (Stadt Korneuburg gemeinsam mit SEFKO), die folgende Zwecke für die Stadtgemeinde Korneuburg zu verfolgen hat:
    • Die Organisation hat dafür zu sorgen, dass die kommunalen Einrichtungen künftig mit Ökostrom versorgt werden können. Daher ist hier primär die Entwicklung und Umsetzung von Ökoenergieanlagen zu verfolgen, sowie auch die Finanzierung dieser Anlagen. Die Organisation soll neben den klassischen Finanzierungsformen auch Formen der Einbindung von BürgerInnenkapital verfolgen können. Die neue Organisation wird auch den Betrieb der Anlagen übernehmen.
    • Die Organisation soll der Träger der Energiegemeinschaft Korneuburg sein. Mittels der Energiegemeinschaft Korneuburg soll künftig kostengünstiger Ökostrom für kommunale, sowie gemeinwirtschaftlicher und sozialgemeinschaftlicher Anlagen und Gebäude zur Verfügung gestellt werden, der primär aus Energie-Anlagen aus dem kommunalen Umfeld stammt.
    Die Umsetzung dieser neuen Organisation soll im Jahr 2023 erfolgen. Der Bürgermeister wird mit der Leitung und Umsetzung dieses Prozesses beauftragt.
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt weiters, die für die Gründung und notwendigen finanziellen Erstausstattung der Organisation einen Betrag von 30.000 Euro zur Verfügung zu stellen.
    Die Bedeckung erfolgt im Nachtragsvoranschlag 2023.
     
  22. Grundsatzbeschluss Trockenfermentierungsanlage Deponie Teiritzberg

    Sachverhalt
    Die Fa. CH4 Plus ist an die Stadtgemeinde Korneuburg herangetreten, mit dem Ersuchen ob es möglich wäre auf der Deponie Teiritzberg eine Trockenfermentierungsanlage für Pferdemist errichten zu können. Nach weiteren Gesprächen und Überlegungen würde sich nun folgender Sachverhalt darstellen. Die Fa. CH4 Plus errichtet auf der Deponie Teiritzberg eine Trockenfermentierungsanlage mit 7 Container für Pferdemist und 3 Container für biogene Abfälle (Biomüll sowie Baum-u. Strauchschnitt) der Stadtgemeinde Korneuburg.
    Die Fa. CH4 Plus investiert fast 10 Mio. € in diese Anlage. Hierfür wäre eine Fläche von rd. 2.000 m² notwendig und könnte nach dem Einfahrtsbereich auf der linken Seite zur Verfügung gestellt werden.
    Aus dieser Anlage soll „grünes Gas“ ins EVN Netz eingespeist werden. Aus dem Pyrolyseverfahren entsteht Biochar – eine pelletierte aktive Biokohle. Biokohle bzw. Biochar ist ein tragendes Element im Klimaschutz, weil eine Tonne von produziertem Biochar über 3 Tonnen CO2 speichern kann. Biochar behandelt mit Mikronährstoffen als organische Düngemittel, dient als Wasserspeicher und Filterstoff im Boden und ist als zentraler Baustein zu einer nachhaltigen Bauwirtschaft.
    Für die Stadtgemeinde Korneuburg ergeben sich folgende Vorteile:
    Für die Lieferung des Biomülls aus dem Stadtgebiet (1.600 Tonnen) zu Kosten von € 50,00 / to statt derzeit € 61,70 / to an.
    Der Baum-u. Strauchschnitt wird ebenfalls auf der Deponie angeliefert. Kosten pro Jahr € 10.400,00 statt derzeit € 39.000,00.
    Für die Miete bezahlt die Fa. CH4 Plus € 24.000,00 pro Jahr.
    Für die Rückvergütung des grünen Gases sollen bei einer Einspeisevergütung von jeden Cent der über 10 Cent pro kWh liegt, 25 % an die Stadtgemeinde Korneuburg fließen. Das wären bei 12 Cent ein Jahresbetrag von rd. € 3.550,00.
    Ebenfalls ist die Stadtgemeinde Korneuburg bei der Vermittlung des Verkaufes der Biokohle an die Landwirtschaft mit 10% beteiligt.
    Einer der wesentlichen Vorteile wäre auch, dass das Gas aus der Altdeponie nicht mehr abgefackelt werden müsste, sondern direkt in die Anlage einfließen kann. Dadurch reduzieren sich die Kosten zur Aufrechterhaltung der Deponiegasfackel gegen null und eine Neuanschaffung einer Gasfackel von rd. € 250.000,00 kann verhindert werden.
    TOP: GR 03/23, Grundsatzbeschluss Trockenfermentierungsanlage Deponie Teiritzberg GZ.: Int1-131/2023
    Sachverhalt / Beschluss Seite 2 / 2 gedruckt am 24.03.23
    Anschließend nochmals die wesentlichen Punkte zusammengefasst mit einer Kostenaufstellung für die Stadtgemeinde Korneuburg für die Betreibung einer Trockenfermentier-Anlage durch die Firma CH4Plus GmbH
    • Mit einer Errichtung einer Trockenfermentier-Anlage durch CH4Plus, die sich auf Pferdemist spezialisiert hat, könnten die anfallenden Bio-Abfälle (ca. 1600 Jahrestonnen) in dieser Anlage mitverarbeitet werden, und es müsste dafür keine eigene Anlage gebaut werden (Mehrkosten zur Errichtung für CH4Plus ca. € 860.000,00)
    • C4Plus - Anschaffung einer Schredder Anlage, kostenlose Anlieferung und Übernahme des Grünschnittes. Kosten für Lohn-Schredder pro m³ € 10,00
    • Hervorragende Nachnutzung des Deponiegeländes, da es ohnehin derzeit ungenutzt ist und personell betreut werden muss
    • Für das anfallende Deponiegas müsste eine Schwachgasfackel angeschafft werden, Kosten belaufen sich dafür auf ca. Euro 250.000,00 dieses Grubengas könnte jedoch ohne Kosten in unsere Anlage eingespeist werden.
    • Beteiligung bzw. Vergütung der Gemeinde am Übergasertrag (25% für jeden Cent der über 10 Eurocent je kWh liegt)
    • Einsparung von CO2- Emission (ca. 400 Tonnen CO2 pro Jahr)
    • Große Wertschöpfung für die Gemeinde (Arbeitsplätze, Werbewirksamkeit)

    Beschluss: Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, einen mit der Errichtung einer Trockenfermentierungsanlage inkl. Pyrolyseverfahren für Pferdemist sowie Übernahme biogener Abfälle der Stadtgemeinde Korneuburg durch die Fa. Firma CH4 Plus auf dem Gelände der Deponie Teiritzberg grundsätzlich einverstanden zu sein und ermächtigt den Bürgermeister weitere Maßnahmen zur Realisierung des Vorhabens zu setzen.
     
  23. Kulturveranstaltungen – Grundsatzbeschluss
  24. Dringlichkeitsanträge
    1. FPÖ Aktionsplan Gemdinebauten
    2. SPÖ/Grüne Resolution Öffentlicher Verkehr im Bezirk Korneuburg
    3. SPÖ Mietpreisstopp
       
  25. Allfälliges
  26. Personalangelegenheiten
  27. Abtretungsvereinbarung – Genossenschaft Neue Heimat

DIE SITZUNG WAR ÖFFENTLICH

Die Tagesordnungspunkte 26) und 27) wurden im nicht öffentlichen Teil beraten.