Folgende Punkte waren auf der Tagesordnung.
1. Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 21.06.23
2. Berichte
3. Energiegemeinschaft Korneuburg
a) Beitritt Stadtgemeinde Korneuburg
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschloss am 9.03.2023 in Form eines Grundsatzbeschlusses, die Gründung einer Energiegemeinschaft Korneuburg (Stadt Korneuburg gemeinsam mit SEFKO), die folgende Zwecke für die Stadtgemeinde Korneuburg zu verfolgen hat:
Die Organisation hat dafür zu sorgen, dass die kommunalen Einrichtungen künftig mit Ökostrom versorgt werden können. Daher ist hier primär die Entwicklung und Umsetzung von Ökoenergieanlagen zu verfolgen, sowie auch die Finanzierung dieser Anlagen. Die Organisation soll neben den klassischen Finanzierungsformen auch Formen der Einbindung von BürgerInnenkapital verfolgen können. Die neue Organisation wird auch den Betrieb der Anlagen übernehmen.
Die Organisation soll der Träger der Energiegemeinschaft Korneuburg sein. Mittels der Energiegemeinschaft Korneuburg soll künftig kostengünstiger Ökostrom für kommunale, sowie gemeinwirtschaftlicher und sozialgemeinschaftlicher Anlagen und Gebäude zur Verfügung gestellt werden, der primär aus Energie-Anlagen aus dem kommunalen Umfeld stammt.
Die Umsetzung dieser neuen Organisation soll im Jahr 2023 erfolgen. Der Bürgermeister wurde mit der Leitung und Umsetzung dieses Prozesses beauftragt.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschloss weiters, die für die Gründung und notwendigen finanziellen Erstausstattung der Organisation einen Betrag von 30.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Bedeckung habe im Nachtragsvoranschlag 2023 zu erfolgen.
Nachdem die rechtlichen Rahmenbedingungen (Satzung, Beitritt zum Genossenschaftsverband, Firmenbuchanmeldung usw.) für formelle Gründung der EEG geschaffen wurden, erfolgte am 07.06.2023 der entsprechende Notariatsakt. Nunmehr wären die beiden Teilnehmer zur EEG, die Stadtgemeinde Korneuburg und der SEFKO offiziell in die EEG Korneuburg eGen aufzunehmen. Der Beschluss zur Aufnahme des SEFKO erfolgt durch die Gremien des SEFKO. Der Beschluss zur Aufnahme der Stadtgemeinde wäre durch den Gemeinderat (gem. § 68 NÖ Gemeindeordnung) mit 2/3 Mehrheit zu fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, wie im Gemeinderat vom 29.03.2023 als Grundsatzbeschluss festgelegt, den Beitritt der Stadtgemeinde Korneuburg zur „Energiegemeinschaft Korneuburg eGen“. Die Stadtgemeinde möge sich mit bis zu 25 Zählpunkten an der Energiegenossenschaft beteiligen. Diese Objekte, die über diese Zählpunkte versorgt werden, können künftig Ökostrom aus der Energiegemeinschaft Korneuburg zu einem von der Energiegemeinschaft festgelegten Preis beziehen.
Die Beteiligung der Stadtgemeinde mit bis zu 25 Zählpunkten bedingt auch die Einlage der Genossenschaftsanteile in der Höhe von 50 EUR pro Beteiligung (=Zählpunkt). Diese Beteiligungen werden im Falle eines Austritts aus der Genossenschaft wieder rückvergütet.
b) Entsendung Mitglieder in den Aufsichtsrat
Sachverhalt:
In der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Korneuburg am 29.03.2023 wurde in Form eines Grundsatzbeschlusses die Absicht bekundet, eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) zu gründen, bei der einerseits die Stadtgemeinde Korneuburg und andererseits der Stadtentwicklungsfonds (SEFKO) die beiden Mitglieder der EEG Korneuburg eGen sein sollen.
In der Gemeinderatssitzung am 19.07.2023 sollen nunmehr in insgesamt drei Beschlüssen der Beitritt und die Modalitäten des Beitritts der Stadtgemeinde Korneuburg zur EEG Korneuburg eGen näher festgelegt werden.
In einem ersten GR-Beschluss (siehe vorheriger Beschluss a) ) wurde festgelegt, dass die Stadtgemeinde Korneuburg der EEG Korneuburg eGen als Mitglied beigetreten ist.
In einer fraktionsübergreifenden Besprechung am 29.06.2023 mit Vertretern von ÖVP, SPÖ und der Grünen wurde festgelegt, dass nach dem GR-Beschluss zum formellen Beitritt der Stadtgemeinde Korneuburg, weitere GR-Beschlüsse zu fassen wären, die folgende Regelungsinhalte haben sollen:
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Die jeweiligen Mitglieder des Stadtrates der Stadtgemeinde Korneuburg sollen kraft ihrer Funktion auch gleichzeitig als Mitglieder des Aufsichtsrates der EEG Korneuburg eGen fungieren. Zusätzlich sollen künftig je 1 Vertreter/Vertreterin der nicht im Stadtrat vertretenen Fraktionen zu den Sitzungen des Aufsichtsrates der EEG eingeladen werden bzw. daran teilnehmen, jedoch ohne Stimmrecht. (Anmerkung: Die Intention dahinter ist, dass alle im Gemeinderat vertretenen Parteien denselben Wissensstand über Informationen über Vorhaben und Entscheidungen die die EEG betreffen, erhalten.)
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Die Namen der in den Aufsichtsrat zu entsendenden Personen wären als Wahlvorschlag für die Wahl in der Generalversammlung), mittels Gemeinderatsbeschluss festzulegen.
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Anzumerken wäre, dass der Bürgermeister zwar Mitglied im Aufsichtsrat ist, jedoch kraft Gesetzes dazu berufen ist, die Stadtgemeinde nach außen zu vertreten und in dieser Funktion auch in der Generalversammlung vertreten ist. Aus Gründen der Unvereinbarkeit kann somit der Bürgermeister nicht gleichzeitig im Aufsichtsrat und in der Generalversammlung vertreten sein.
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Gemäß § 23 der Satzung der EEG Korneuburg wären Wahlvorschläge für die Generalversammlung einzubringen.
Daher werden folgende Wahlvorschläge für die Entsendung in den Aufsichtsrat der EEG Korneuburg eGen gemacht:
Vorsitzende des Aufsichtsrates – Helene Fuchs-Moser, Msc (1. Vizebürgermeisterin, ÖVP)
Stv. Vorsitzende des Aufsichtsrates – Gabriele Fürhauser (2. Vizebürgermeisterin, SPÖ)
übrige Mitglieder des Aufsichtsrates –
seitens ÖVP:
Mag. Alfred Gehart
Stefan Hanke, BEd
Hubert Holzer
Andreas Minnich
Matthias Wobornik
Alfred Zimmermann
seitens SPÖ:
Martin Peterl
seitens Grüne:
Elisabeth Kerschbaum, MSc
Ergänzend zur Besetzung des Aufsichtsrates werden als Wahlvorschlag die Funktionen in der Generalversammlung mit folgenden Personen festgelegt:
Vorsitzender der Generalversammlung – BGM Christian Gepp, Msc (als Vertreter der Stadtgemeinde Korneuburg)
Stv. Vorsitzende der Generalversammlung – Maga. Bernadette Haider-Wittmann (als Vertreterin des SEFKO)
Weiters soll beschlossen werden, dass je 1 Person (Fraktionsführer) der beiden aktuell nicht im Stadtrat (aber im Gemeinderat) vertretenen Parteien (FPÖ und NEOS) an den Sitzungen des Aufsichtsrates (ohne Stimmrecht) teilnehmen können.
seitens FPÖ: Mag. Hubert Keyl
seitens NEOS: Sabine Tröger
Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, dass die Mitglieder des Stadtrates auch die Mitglieder im Aufsichtsrat der EEG Korneuburg eGen bilden und somit in den Aufsichtsrat entstandt werden.
c) Beschluss zur Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung
Sachverhalt:
In einer fraktionsübergreifenden Besprechung am 29.06.2023 mit Vertretern von ÖVP, SPÖ und den Grünen wurde festgelegt, dass nach dem GR-Beschluss zum formellen Beitritt der Stadtgemeinde Korneuburg, weitere GR-Beschlüsse zu fassen wären. In einem Beschluss soll festgelegt werden welche Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat entsandt werden (siehe vorheriger Beschluss) und im folgenden Beschluss wäre festzulegen, dass die entsandten Aufsichtsräte noch im Herbst eine außerordentliche Generalversammlung einberufen sollen, bei der die aktuell gültige Satzung der EEG Korneuburg zu ändern wäre und zwar:
Es soll der Modus über die Mitgliederaufnahme und die Funktionsdauer von derzeit 4 auf 5 Jahre (GR-Legislaturperiode) geändert werden. Weiters soll festgehalten werden dass die erste Funktionsdauer mit Ablauf der aktuellen Legislaturperiode und damit verbundenen Neuwahl der künftigen Mitglieder des Gemeinderates und Entsendung dieser in die verschiedenen Gremien (aufgrund GR-Wahl 2025) enden wird. Überdies können noch weitere Änderungen der Satzung nach Bedarf vorgenommen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, dass noch im Herbst 2023 eine außerordentliche Generalversammlung der EEG Korneuburg eGen einberufen wird, bei der die aktuell gültige Satzung der EEG geändert werden soll.
- Es wäre der Modus über die Mitgliederaufnahme insofern zu ändern, dass die endgültige Entscheidung über die Aufnahme weiterer Mitglieder in die EEG Korneuburg nicht gem. § 4 Abs. 2 der Satzung durch den Vorstand, sondern erst durch den Aufsichtsrat endgültig erfolgen soll.
- Die Funktionsdauer des Vorstandes wäre gem. § 11 Abs. 2 der Satzung bzw. des Aufsichtsrates gem. § 13 Abs. 3 der Satzung von derzeit 4 auf 5 Jahre (Dauer einer regulären GR-Legislaturperiode) zu ändern.
- Überdies wäre festzulegen, dass die Funktionsdauer der aktuell zu entsendenden Aufsichtsräte (abgesehen im Falle des Ausscheidens aus dem Gemeinderat bzw. aus dem Stadtrat) jedenfalls mit Ablauf der aktuellen Legislaturperiode bzw. spätestens nach der Gemeinderatswahl 2025 mit der Entsendung der neuen Funktionsträger in die EEG Korneuburg eGen automatisch enden wird.
- Weitere Änderungen der Satzung bleiben ebenfalls der Entscheidung des Aufsichtsrates vorbehalten.
4. Ansuchen der Sonderschulgemeinde Korneuburg um Zwischenfinanzierung von EUR 150.000,00
Sacheverhalt:
Mit Schreiben vom 03.07.2023 ersucht die Sonderschulgemeinde Korneuburg um Zwischenfinanzierung betreffend die Kosten von maximal EUR 150.000,00 (Kostenschätzung abzüglich 20% Kulanz und 3% Skonto EUR 132.753,74) für die Sanierung des Atriumdaches/Glasdaches am Gebäude der Sonderschule Korneuburg, Liese-Prokop-Straße 5, 2100 Korneuburg.
Die Refundierung soll im Rechnungsjahr 2024 zuzüglich 3% Zinsen erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, der Sonderschulgemeinde Korneuburg eine Zwischenfinanzierung betreffend die Kosten von maximal EUR 150.000,00 (Kostenschätzung abzüglich 20% Kulanz und 3% Skonto EUR 132.753,74) für die Sanierung des Atriumdaches/Glasdaches am Gebäude der Sonderschule Korneuburg, Liese-Prokop-Straße 5, 2100 Korneuburg zu gewähren.
Die Refundierung erfolgt im Rechnungsjahr 2024 zuzüglich 3% Zinsen.
5. Überplanmäßige Ausgabe – Erhöhung Schulumlage für Sonderschul-Gemeinde Korneuburg
Sachverhalt:
Aufgrund der dringenden Sanierung des Atriumdaches/Glasdaches am Gebäude der Allgemeinen Sonderschule im Betrag von insgesamt EUR 132.753,74 laut Angebot vom 06.07.2022 und laut Mail vom 16.06.2023 muss die Schulumlage erhöht werden. Der Anteil der Stadtgemeinde Korneuburg an den Schulumlagen erhöht sich laut Berechnung um EUR 43.288,98 für das Rechnungsjahr 2023.
Um den Betrag von EUR 43.288,98 an die Sonderschulgemeinde Korneuburg zu überweisen, ist eine überplanmäßigen Ausgabe zu beschließen.
Aus heutiger Sicht ist die Bedeckung nur über die Betriebsmittelrücklage möglich.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, eine überplanmäßige Ausgabe im Betrag von EUR 43.288,98 betreffend die Voranschlagsstelle 1/2130-7528 um die Bezahlung der höheren Schulumlage für die Sonderschulgemeinde Korneuburg zu gewährleisten. Die Bedeckung erfolgt aus der Betriebsmittelrücklage.
6. Vergabe „Schulische Tagesbetreuung“
Sachverhalt:
Der Vertrag mit dem NÖ Hilfswerk über die „Schulische Tagesbetreuung“ wurde laut Beschluss im GR 12/22 gekündigt und neu ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte über die Vergabeplattform „ANKÖ“ und wurde von der Rechtsanwaltskanzlei „Schramm & Öhler“ begleitet. Die Kosten für die Rechtsanwaltskanzlei wurden im GR 03/23 beschlossen. Die Ausschreibungsunterlagen wurden in mehreren Terminen mit der Rechtsanwaltskanzlei ausgearbeitet und abgestimmt.
Die Ausschreibung wurde am 16.05.2023 auf der Vergabeplattform „ANKÖ“ veröffentlicht. Das Vergabeverfahren war im Oberschwellenbereich und musste deshalb europaweit ausgeschrieben werden.
Bis zum Ende der Abgabefrist (16.06.2023;12:00) wussten wir nur, wie viele Interessenten waren und wie viele Angebote bereits eingelangt sind.
Die Angebotsöffnung war am 16.06.2023 (12:18) im Beisein von Hr. Dir. Mag Wieser und Hr. Sack. Die Angebotsöffnung wurde entsprechend den Vorgaben der Vergabeplattform durchgeführt und entsprechend protokolliert.
Es gab 8 Interessenten und es wurde lediglich 1 Angebot abgegeben. Aufgrund dessen, wurde von einer Präsentation der Anbieter Abstand genommen, da der einzige Anbieter der derzeitige Betreiber ist und wir die Arbeitsweise und die handelnden Personen kennen.
Von 1 Interessenten (Volkshilfe) haben wir per Mail eine schriftliche Absage bekommen.
Angeboten wurde vom NÖ Hilfswerk laut Ausschreibung ein Stundensatz von € 55,40. (Das NÖ Hilfswerk verrechnet brutto für netto – schriftliche Bestätigung liegt vor) Das ergibt laut der von uns vorgegebenen Stundentafel (Öffnungszeiten) für 10 Gruppen ein Gesamtvolumen von € 447.380,68. Da wir aber im nächsten Schuljahr nur 9 Gruppen haben reduziert sich der Betrag (laut Stundentafel) auf € 404.724,70. Nach Abzug der Förderungen vom Land NÖ (€ 9.000,-- pro Gruppe) und Elternbeiträge (Erhöhung berücksichtigt – Beschluss GR 12/22) und Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten für die Gemeinde (Instandhaltung/ Eigenpersonal usw.) ergibt sich ein Aufwand für die Gemeinde von ca. € 140.000,--. Aufwand Vorjahr € 95.000,--.
Der Mehraufwand begründet sich wie folgt:
o Erweiterung der Gruppenanzahl von derzeit 7 Gruppen auf 9 Gruppen
o Erhöhung der Personalkosten des Anbieters (Abschluss KV für Sozialwirtschaft – Erhöhung zw. 8% und 10,2%).
Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, das Angebot vom NÖ Hilfswerk mit einem Stundensatz von € 55,40 (brutto für netto)) pro Öffnungsstunde anzunehmen. Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre und beginnt mit 01.09.2023.
7. Lifterrichtung Wiener Straße 10,12,14 und 16 – Auftragsvergabe
Sachverhalt:
In der Wiener Straße 10, 12, 14 und 16 sollen Lifte errichtet werden.
Aus diesem Grund wurde eine Ausschreibung von Architekt DI Rainer Hammermüller, Hauptstraße 11, 2000 Stockerau durchgeführt. Ausgeschrieben wurden die Arbeiten für Kanal und Außenanlagen, Baumeisterarbeiten, Stahlbau inkl. Portal, Fenster, Spenglerarbeiten, Aufzugsanlage und Elektroinstallationen.
Bei den Vergabeverhandlungen wurden diese Rahmentermine mit den ausführenden Firmen fixiert:
Baubeginn Kanal/Außenanlagen - Herbst 2023
Baubeginn Schächte - Frühjahr 2024
Baubeginn Lift - Frühjahr/Sommer 2024
Baufertigstellung - Sommer 2024
Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt die Vergabe zur Durchführung der Arbeiten zur Lifterrichtung an folgende Firmen:
Die Spenglerarbeiten in Höhe von € 40.000,00 werden grundsätzlich beschlossen, diese werden im Herbst gesondert, durch DI Hammermüller, ausgeschrieben.
Der Beschluss wird zur Durchführung an den Architekt DI Rainer Hammermüller, Hauptstraße 11, 2000 Stockerau weitergeleitet.
8. Allfälliges
9. Personalangelegenheiten
10. Abschlagszahlung Umsiedlung
DIE SITZUNG WAR ÖFFENTLICH
Tagesordnungspunkte 9 und 10 wurden im nicht öffentlichen Teil beraten.