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Infos aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05.

Übersichtlich aufgelistet, wollen wir euch hier die beschlossenen Punkte, der Gemeinderatssitzung vom 03.05., auflisten.

 

Folgende Punkte waren auf der Tagesordnung.

  1. Protokolle der Gemeinderatssitzung vom 29.03.23
  2. Berichte
  3. Nachwahl in die Ausschüsse
  4. Resolution zur Schwellenwerteverordnung nach Bundesvergabegesetz 2018

    Sachverhalt:
    Die Schwellenwerteverordnung, die seit nunmehr 13 Jahren allen öffentlichen Auftraggebern die Durchführung einfacher Auftragsvergaben mit höheren Schwellenwerten – als im Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt – ermöglicht, ist Ende letzten Jahres außer Kraft getreten und erst mit Wirksamkeit ab 07. Februar 2023 neuerlich erlassen worden. Allerdings gilt die Schwellenwerteverordnung 2023 nur bis Ende Juni 2023.
    Ohne weitere rechtliche Maßnahmen werden die geringeren Schwellenwerte des Bundesvergabegesetzes 2018 Mitte dieses Jahres somit wieder in Geltung treten. Diese Vorgehensweise hat bei den Verantwortlichen in den Gemeinden erhebliche Unsicherheiten erzeugt, die sich schädlich auf das Investitionsklima in unserem Land ausgewirkt haben.
    Es ist deshalb wichtig, dass mögliche Erleichterungen im Vergabeverfahren, die wesentlich mit der Anhebung der Schwellenwerte einhergehen, gesichert werden. Besonders die regional orientierten Klein- und Mittelbetriebe haben von dieser Maßnahme profitiert, da sie sich nicht an einem komplexen Vergabeverfahren beteiligen müssen. Im Ergebnis wird dadurch die Konjunktur gestärkt und Arbeitsplätze in den Regionen gesichert.
    Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Inflation und die damit verbundene Geldentwertung der letzten Jahre es erforderlich machen, die bisherigen Werte der Schwellenwerteverordnung langfristig abzusichern.

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat beschließt, die zuständige Bundesministerin für Justiz, Frau Dr. Alma Zadic, LL. M., dringend zu ersuchen
    1. Die geltenden Schwellenwerte der Schwellenwerteverordnung 2023 über die Geltungsdauer 30. Juni 2023 (zunächst) unbefristet zu verlängern, sowie
    2. sich dafür zu verwenden, dass die derzeitigen Regelungen dieser Verordnung dauerhaft – somit gesetzlich – sichergestellt werden und die bisherigen Schwellenwerte entsprechend den Teuerungen angehoben werden.
     
  5. Auftragsvergabe PV-Anlage samt Batteriespeicher – K2

    Sachverhalt:
    In der Gemeinderatssitzung vom 09.11.2022 wurde beschlossen, die geplante PV-Anlage am Dach des Bauvorhabens K2 auf die gesamte zur Verfügung stehende Dachfläche zu erweitern.

    Weiters wurde in einer Präsentation vor den Gemeinderäten der Stadtgemeinde Korneuburg festgelegt, einen Batteriespeicher für die Nutzung der gewonnenen Energie in die Anlage zu integrieren.

    Hierfür legte der beauftragte Totalunternehmer, die Firma WET, Angebote, die jedoch den zuständigen Sachbearbeitern der Stadtgemeinde preislich enorm überhöht erschienen.
    Diese Angebote beliefen sich auf: (netto)

    PV-Anlage: € 114.015,52
    Batteriespeicher: € 221.385,86

    Aus diesem Grund wurden Vergleichsangebote für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der gewünschten PV-Anlage samt Batteriespeicher eingeholt.
    Folgende Angebote wurden eingeholt: (netto)

    Firma Leonbacher: € 158.375,18
    Firma Leymann: € 194.383,15
    Firma PV-Power: € 160.021,66

    Dies hat gezeigt, dass die Angebote der Firma WET um ca. € 175.000,00 teurer sind als die eingeholten Vergleichsangebote.
    Es wurde der Firma WET die Möglichkeit eingeräumt, ihre Angebote nachzubessern.
    Selbst nach besagter Nachbesserung beträgt der Differenzbetrag zum Bestbieter der Vergleichsangebote immer noch ca. netto € 85.000,00.

    Aus diesem Grund wird empfohlen, den Auftrag für die Errichtung der von der Stadtgemeinde Korneuburg gewünschten PV-Anlage samt dazugehörigen Batteriespeicher an die bestbietende Firma Elektro Leonbacher zu vergeben.

    Für die Erweiterung der PV-Anlage sowie der den gesetzlichen Richtlinien entsprechenden Unterbringung des Batteriespeichers sind bauliche Maßnahmen notwendig, welche nicht Inhalt des Ursprungsangebotes der Firma WET waren. Dies beinhaltet eine aufgrund der Vergrößerung der PV-Anlage notwendige Veränderung der EVN-Zuleitung samt zugehörigem, zusätzlichem Verteilerkasten für die EVN.

    Diese Arbeiten sind aus Gewährleistungsgründen vom beauftragten Totalunternehmer, der Firma WET, durchzuführen und belaufen sich auf netto € 37.494,98.

    Beschlusstext:

    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, den Auftrag für die Lieferung, die Montage sowie Inbetriebnahme der PV-Anlage samt Batteriespeicher an die Firma Elektro Leonbacher, Gewerbegebiet 12, 2100 Stetten, zu einem Gesamtpreis von netto € 158.375,18 zu vergeben.
    Der Auftrag für die bauliche Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für die Errichtung der PV-Anlage sowie den Batteriespeicher und der dafür notwendigen Maßnahmen der EVN wird an die Firma WET, Bahnhofplatz 1, 2340 Mödling, zu einem Gesamtpreis von netto € 37.494,98 vergeben.
     
  6. Jugendvereine Subventionen

    Sachverhalt:
    Für die Korneuburger Jugendvereine sind im Budget 2023 Subventionen in der Höhe von 5.500,00 vorgesehen. Diese sind eine Anerkennung und Unterstützung für die Vereine. Die Auszahlung erfolgt in 2 Teilbeträgen im Juni und im Oktober 2023.
    Aufgrund der Vorberatung zu obigem Sachverhalt im Ausschuss Gesundheit und Generationen am 17.04.2023 wurde dieser Gegenstand mit einstimmiger / mehrstimmiger / ohne Empfehlung in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, dass die Subventionen an die Korneuburg Jugendvereine in 2 Teilbeträgen (je € 2.750,00 = Gesamt € 5.500,00) laut nachstehender Aufstellung ausbezahlt werden.

    Vereine: LAETITIA KORNEUBURG, JUGEND DER EVANG. PFARRE, JUNGE GENERATION SPÖ, JUNGE ÖVP - Korneuburg, KINDERFREUNDE KORNEUBURG, KINDERWELT KORNEUBURG, MARKO DANUBIA, JUNGSCHAR UND JUGEND PFARRE

    Gesamt €687,50 je Verein.
     
  7. Shuttle-Bus

    Sachverhalt:
    Der Jugendshuttle ist ein Projekt von „10 vor Wien“. Korneuburg ist für die Linie 2 verantwortlich. Die Verwaltung und Organisation liegen bei der Gemeinde Harmannsdorf. Es wird jährlich eine Vereinbarung für die Übernahme der Kosten abgeschlossen. Die Kosten der Gemeinden ergeben sich aus der Anzahl der Fahrten und den Einnahmen aus den Ticketverkäufen. Aufgrund der Erfahrungswerte wurden im Budget 2023 dafür Euro 3.000,-- vorgesehen.

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, dass die Shuttlebusvereinbarung für das Jahr 2023 in der Höhe von € 3.000,-- weiter übernommen wird.
     
  8. Projekt Hippy

    Sachverhalt:
    Das Projekt HIPPY betreut in aufsuchender Elternarbeit bildungsbenachteiligte Familien mit Migrationshintergrund, mit dem Ziel der frühen interfamiliären Förderungen ihrer drei- bis siebenjährigen Kinder.
    Zur Weiterführung des erfolgreichen Projekts in Korneuburg bitten die Betreiber um einen Finanzierungszuschuss in der Höhe von € 3.000,--.

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, das Projekt HIPPY für das Jahr 2023 mit einem Zuschuss in der Höhe von € 3.000,-- zu unterstützen.
     
  9. Sportsubventionen

    Sachverhalt:
    Um eine bessere Aufteilung in Richtung Breitensport zu erzielen, bedarf es einer Änderung des Punktes 2. c) der Sportsubventionsrichtlinien der Stadt Korneuburg. Ziel dieser Änderung ist es den Breitensport und die Trainer höher zu bewerten. 60% der Subventionen werden über ein Punktesystem bewertet. Diese 60% werden wie nachstehend noch einmal aufgeteilt.
    • 45% Mitglieder (werden nur aktive Mitglieder gezählt)
    • 25% Trainer (werden nur aktive Trainer gezählt)
    • 15% Leistungskomponente
    • 5% Veranstaltungsbonus
    • 10% Meisterschaftsbetrieb

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, den Punkt 2 c) der Sportsubventionsrichtline der Stadt Korneuburg wie folgt zu ändern.
    2. c) Die Förderung erfolgt einerseits über einen Sockelbetrag. Für diesen werden 30% der Sportsubvention aufgewendet. Alle Vereine, die dem Punkt 1) der Subventionsrichtlinie entsprechen, erhalten diesen Beitrag zu gleichen Teilen.
    60 % der Subventionen werden über ein Punktesystem abgerechnet (siehe Punkt 8). Diese 60% werden wie nachstehend anteilig aufgeteilt.
    • 45% Mitglieder (werden nur aktive Mitglieder gezählt)
    • 25% Trainer (werden nur aktive Trainer gezählt)
    • 15% Leistungskomponente
    • 5% Veranstaltungsbonus
    • 10% Meisterschaftsbetrieb

    Sachverhalt:
    Für die Korneuburger Sportvereine sind im Budget 2023 Subventionen für Sportvereine in der Gesamthöhe von € 31.500,-- vorgesehen. Die Fördersumme wurde von bis jetzt € 26.500,-- auf € 31.500,-- erhöht. Diese sind eine Anerkennung und Unterstützung für die Vereine. Die eingereichten Anträge wurden auf Basis der Sportsubventionsrichtlinien entsprechend aufgeteilt und werden in 2 Teilbeträgen (1. Teilbetrag Auszahlung Mai 2023; 2. Teilbetrag Auszahlung Oktober 2023) ausbezahlt.
     
  10. Ansuchen Sondersubventionen Volkshochschule

    1. Sachverhalt:
      Die Volkshochschule Korneuburg hat einen Antrag auf Sondersubventionen gestellt. In diesem Schreiben wird um einen Kostenzuschuss in der Höhe von € 35.000,-- für Energie und Personalkosten angesucht. Es wurden der Stadtgemeinde Korneuburg Abrechnungen von Strom und Gas übermittelt.
      Da die Vorgangsweise zur Förderung von Organisationen und Vereinen bis zu 70% Unterstützung für Mehrkosten im Bereich der Energieversorgung vorsieht, entspricht das laut nachstehender Aufstellung einen Betrag von € 5.390,--. Im Vergleich dazu hat die Musikschule um eine Förderung von € 24.000,-- angesucht und bewilligt bekommen, aber tatsächlich nur € 8.700,-- beansprucht.

      Berechnung Förderung Volksschulen
       
       StromkostenGasGesamt
      01.01.2021 - 31.12.2021 1 219,50 4 064,965 284,46
      01.01.2022 - 05.01.20231 956,897 227,579 184,46
          
       
      Steigerung 2021 auf 2022737,393 162,613 900,00
      Steigerung 2022 auf 2023 geschätzt800,003 000,003 800,00
         7 700,00
       
      Förderung 7ß% der Mehrkosten von € 7.700,--70,00%5 390,00


      Beschlusstext:
      Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, die Volkshochschule mit einem Betrag von € 5.390,-- für die entstanden Mehrkosten für Energie zu unterstützen.
       
  11. Sonstige Transfers an private Haushalte – Erhöhung des Budgetansatzes

    Sachverhalt: 
    Der Budgetansatz der VAST: 1/4290-7680 Sonstige Transfers an private Haushalte soll um € 6.000,00 auf € 20.000,00 im NAVA 2023 aus folgenden Gründen aufgestockt werden: 1. Die im VA 2023 beschlossene Summe von € 14.000,00 wurde aufgrund der Richtlinienänderung im GR (Erhöhung der Auszahlungsbeträge) um € 2.500,00 überzogen und schon im Jänner 2023 ausbezahlt.
    2. Für die Ferienbetreuung im Sommer 2023 eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen sollen € 3.500,00 zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag wurde noch nicht ausbezahlt.

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt die Erhöhung der VAST: 1/4290-7680 Sonstige Transfers an private Haushalte um € 6.000,00 im NAVA 2023 aus folgenden Gründen auf € 20.000,00:
    1. Die im VA 2023 beschlossene Summe von € 14.000,00 wurde aufgrund der Richtlinienänderung im GR (Erhöhung der Auszahlungsbeträge) um € 2.500,00 überzogen und schon im Jänner 2023 ausbezahlt.
    2. Für die Ferienbetreuung im Sommer 2023 eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen sollen € 3.500,00 zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag wurde noch nicht ausbezahlt.
     
  12. Überplanmäßige Ausgaben – Auswahlkosten

    Sachverhalt:
    Am 14.12.2022 wurde im Gemeinderat die benötige Unterstützung bei der Findung einer Bautechnikerin bzw. eines Bautechnikers für unsere Bauabteilung (unsere Ausschreibungen brachten bis dato nicht den gewünschten Erfolg) durch die Firma ISG Personalmanagement GmbH (1010 Wien, Universitätsring 14 / E-Mail: office@isg.com / T: +43/1 512 35 05) beschlossen („ISG PersonalMGT GmbH_AT_Professional-Search_20221206“).
    Diese Personalsuche konnte erfolgreich abgeschlossen werden, ein neuer Bautechniker soll ab 08.05.2023 befristet bis (vorerst) 31.12.2023 mittels Sonderdienstvertrag gemäß § 41 NÖ GVBG aufgenommen werden.
    Die Auswahlkosten für die Personalfindung betragen insgesamt € 14.180,40 und werden über das Konto 1/011000-728500 Entgelte für sonstige Leistungen (Inserate) bezahlt, der Betrag ist im VA 2023 aufgrund der Beschlussfassung im Dezember 2023 nicht budgetiert. Anderweitige Einsparungen auf diesem Konto sind nicht möglich.

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt überplanmäßige Ausgaben betreffend des Haushaltskontos 1/011000-728500 Entgelte für sonstige Leistungen (Inserate) in Höhe von € 14.200,--. Die Meldung erfolgt im Rahmen des Nachtragsvoranschlages 2023.
     
  13. Dienstpostenplan 2023 – Änderungen

    Sachverhalt:
    Für unsere Bauabteilung soll eine Verwaltungsmitarbeiterin im Dienstzweig Nr. 56 – Gehobener Verwaltungsdienst (Grundverwendungsgruppe 6) als „Nachbesetzung“ einer mit 28.02.2023 ausgeschiedenen Verwaltungskraft ehestmöglich aufgenommen werden. Im aktuellen Dienstpostenplan 2023 ist dieser Dienstposten im Dienstzweig Nr. 71 - Verwaltungsfachdienst (Grundverwendungsgruppe 5) vorgesehen. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen soll dieser Dienstposten aufgewertet werden.

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt aufgrund der gestiegenen Anforderungen, dass im Dienstpostenplan 2023 der Dienstposten in der Bauabteilung vom derzeitigen Dienstzweig Nr. 71 / Verwaltungsfachdienst auf Dienstzweig Nr. 56 / Gehobener Verwaltungsdienst geändert wird.

     
  14. Resolution öffentlicher Verkehr im Bezirk Korneuburg
  15. Allfälliges
  16. Personalangelegenheiten

DIE SITZUNG WAR ÖFFENTLICH

Tagesordnungspunkt 17) wurde im nicht öffentlichen Teil beraten.

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