Zum Inhalt springen

Infos aus der Gemeinderatssitzung vom 21.06.

Übersichtlich aufgelistet, wollen wir euch hier die beschlossenen Punkte, der Gemeinderatssitzung vom 21.06., auflisten.

 

Folgende Punkte waren auf der Tagesordnung.

  1. Protokolle der Gemeinderatssitzung vom 03.05.23
  2. Berichte
  3. 2 Stück E-Pritsche über NÖ Beschaffungsservice – Auftragsvergabe

    Sachverhalt:
    Aufgrund von Problemen mit den derzeitigen dieselbetriebenen Pritschenfahrzeuge (Abgasprobleme durch permanente Kurzstrecken) sollen zwei Stück Elektro-Pritschenfahrzeuge angeschafft werden. Wie bereits im Vorjahr können diese E-Pritschen über das NÖ Beschaffungsservice erworben werden. Hier wurde ein Rabattsatz von 20,40 % ausverhandelt. Es wurde über die Plattform ein Opel Vivaro – konfiguriert. Der Preis für ein Fahrzeug inkl. Pritschenaufbau, Rundumleuchte, Blitzer vorne und hinten, Wallbox sowie die Marge vom NÖ Beschaffungsservice (€ 200,00) beträgt inkl. Zubehör und Kundenwunsch € 41,832,00 excl. MWSt.

    Für das E-Fahrzeug gibt es derzeit folgende Förderungen:
    Bundesförderung € 8.000,00
    BZ Land € 5,000,00 (eigene PV Anlage u. ersetzen eines Fahrzeuges mit fossilen Brennstoffen)
    Daher ergibt sich ein Preis nach Förderung von € 28.832,00 (exkl. MWSt.).

    Die Bestellung sollte jetzt beschlossen werden, da beim NÖ Beschaffungsservice die Angebote nur bis Ende Juli 2023 abgerufen werden können.Durch die lange Lieferzeit ist zu erwarten, dass die beiden Fahrzeuge erst 2024 ausgeliefert werden. Dadurch müssen Sie erst im Voranschlag 2024 berücksichtigt werden.Die zu ersetzenden Pritschen mit Dieselantrieb werden nach Auslieferung der E-Pritschen verkauft.

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, die Anschaffung von 2 Stück Elektro-Pritschenfahrzeuge, wie im Sachverhalt beschrieben, über das NÖ Beschaffungsservice zum Preis von gesamt € 83.664,00 exkl. MWSt.
     
  4. Nachtragsvoranschlag 2023

    Sachverhalt:
    Der Nachtragsvoranschlag 2023 wird mit den darin ausgewiesenen Ansätzen und Beilagen zur
    Kenntnis gebracht und beraten.

    Ergebnishaushalt:
    Summe Erträge EUR 50.210.200,00
    Summe Aufwendungen EUR 46.243.800,00

    Finanzierungshaushalt:
    Summe Einzahlungen EUR 47.978.600,00
    Summe Auszahlungen EUR 43.526.100,00

    Investive Gebarung:
    Summe Einzahlungen EUR 2.675.700,00
    Summe Auszahlungen EUR 24.694.400,00

    Die Bedeckung erfolgt über Darlehensaufnahmen, Entnahmen aus Rücklage, Förderungen und
    Zuführungen aus der laufenden Gebarung.

    verfügbares Haushaltspotential EUR 2.757.554,30

    Endbestand kumuliertes Haushaltspotential nach Berücksichtigung von Zuweisungen und
    Rückführungen an investive Vorhaben EUR 6.754,30

    Gesamtbetrag der Darlehensaufnahme EUR 13.414.000,00

    Netto Schuldendienst EUR 4.066.100,00

    Gesamtbetrag Tilgung Leasing EUR 645.900,00

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, den Nachtragsvoranschlag 2023
    mit allen Beilagen und den im Sachverhalt genannten Werten.
     
  5. Nachtragsvoranschlag 2023 – Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeit von Voranschlagsstellen

    Sachverhalt:
    Der Gemeinderat kann durch einen Voranschlagsvermerk bestimmen, dass bei Mittelverwendungen, zwischen denen ein sachlicher und ein verwaltungsmäßiger Zusammenhang besteht, zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel Einsparungen ohne besondere Beschlussfassung zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen Mittelverwendungen herangezogen werden dürfen (einseitige oder gegenseitige Deckungsfähigkeit).
    Laut § 72a (8) NÖ. Gemeindeordnung werden für eine effiziente Erfüllung des Nachtragsvoranschlages 2023 in folgenden Bereichen Virements festgelegt:

    a) Personal
    b) Freiwillige Feuerwehren
    c) Reisegebühren
    d) Wirtschaftshofleistungen
    e) Rechts- und Beratungsaufwand
    f) Wasserversorgung
    g) Abfallwirtschaft
    h) Wirtschaftshof
    i) Telefon
    j) Druckermiete

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt laut § 72a (8) NÖ Gemeindeordnung die Deckungsfähigkeit von Mittelverwendungen in folgenden Bereichen
    a) Personal
    b) Freiwillige Feuerwehren
    c) Reisegebühren
    d) Wirtschaftshofleistungen
    e) Rechts- und Beratungsaufwand
    f) Wasserversorgung
    g) Abfallwirtschaft
    h) Wirtschaftshof
    i) Telefon
    j) Druckermiete

    laut Voranschlagsvermerk im Nachtragsvoranschlag 2023.
     
  6. Dienstpostenplan - Abänderungsantrag

    Sachverhalt:
    Im Voranschlag 2023 ist im Dienstpostenplan der „Geschäftsstellenleiter IT und Organisation“ im Dienstzweig Nr. 71 / Verwaltungsfachdienst (Grundverwendungsgruppe 5). Der Dienstposten des designierten Geschäftsstellenleiters „IT und Organisation“ hat die Verwendung 6 (Dienstzweig Nr. 56 - Gehobener Verwaltungsdienst / „Matura“-Grundverwendung).

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt im Rahmen des Nachtragsvoranschlages die Verwendung 6 (Dienstzweig Nr. 56 - Gehobener Verwaltungsdienst / „Matura“-Grundverwendung) beim Dienstposten „Geschäftsstellenleiter IT und Organisation“.
     
  7. Überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgaben

    Sachverhalt:
    Zwecks Errichtung der neuen Park & Ride Anlage am Bahnhof besteht die Notwendigkeit, einen Teil der dort ansässigen Kleingärten zu entfernen bzw. abzulösen.
    Derzeit handelt es sich um einen Kleingarten auf dem Grundstück Nr. 586/2, EZ 2152, Parzelle 3, auf dem ein Gartenhaus in Holzriegelbauweise situiert ist. Es wurde hierfür seitens der Pächterin ein Bewertungsgutachten angefordert und dem Verein der Korneuburger Schrebergärtner zur Kenntnis gebracht. Dieses Gutachten beruht auf bekannten Fakten und Unterlagen und wurde vom Schätzmeister des LV NÖ – Zentralverband für NÖ mit einer Summe von €13.200,- bewertet.

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, die vom Schätzmeister des LV NÖ Zentralverband für NÖ, Heßstraße 4, 3100 St. Pölten, bewertete Ablöse des Kleingartens auf dem Grundstück Nr. 586/2, EZ 2152, Parzelle 3 von €13.200,- zu akzeptieren und auszuzahlen.
    Die Bedeckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von €13.200,- erfolgt aus der Betriebsmittelrücklage.
     
  8. Richtwertmietzins, Erhöhung bei Gemeindewohnungen

    Sachverhalt:
    Der Richtwertmietzins gemäß § 5 Abs. 2 Richtwertgesetz i. d. g. F. wurde mit 01.04.2023 auf € 6,85 pro Quadratmeter Wohnnutzfläche und Monat festgelegt. Die Stadtgemeinde Korneuburg wird den festgelegten Richtwertmietzins von € 6,85 ab 01.08.2023 anwenden.

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt die Anpassung der Mieten für Gemeindewohnungen, die ab dem 01.01.2012 vergeben wurden, an den Richtwertmietzins laut § 5 Abs. 2 Richtwertgesetz in der geltenden Fassung ab 01.08.2023 auf € 6,85 pro Quadratmeter Wohnnutzfläche und Monat.
    Die Mietzinsunterstützung zum Ausgleich von Härtefällen bleibt in dieser Form aufrecht.
    Die Durchführung der Verrechnung mit dem neuen Richtwertmietzins in Höhe von € 6,85 pro Quadratmeter Wohnnutzfläche und Monat, erfolgt durch die VIVIThv GmbH, Kremser Gasse 35, 3100 St. Pölten.
     
  9. Mietzinsteuerungsausgleich – Gemeindewohnungen

    Sachverhalt:
    Die Stadtgemeinde Korneuburg erhöht mit 01.08.2023 den Richtwertmietzins von € 5,96 auf € 6,85. Um diese Teuerung auszugleichen soll die Differenz der Erhöhung des Hauptmietzinses (HMZ) als 100 %ige Förderung direkt bei der Mietvorschreibung (beginnend mit der Vorschreibung für August 2023) extra ausgewiesen und gleich abgezogen werden. Die Förderung soll vorerst auf 1 Jahr (endet mit der Vorschreibung Juli 2024) beschränkt werden.

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt die Differenz der Erhöhung (von € 5,96 auf € 6,85) des Hauptmietzinses als 100 %ige Förderung. Diese soll direkt bei der Mietvorschreibung (beginnend mit der Vorschreibung für August 2023) extra ausgewiesen und gleich abgezogen werden. Die Förderung wird vorerst auf 1 Jahr (endet mit der Vorschreibung Juli 2024) beschränkt.
    Die Durchführung erfolgt durch die VIVIThv GmbH.
     
  10. Gemeindeparkplätze – Vergabe

    Sachverhalt:
    Im Ausschuss für Soziales, Wohnungen & Personal vom 23.05.2023 wurde folgende Vergaben von Gemeindeparkplätzen empfohlen:
    Stockerauer Straße 71 Parkplatz 11 an Pernsteiner Dominik, Stockerauer Straße 71/3
    Stockerauer Straße 73 Parkplatz 16 an Pernsteiner Nadine, Stockerauer Straße 73/10

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt die Vergabe folgender Gemeindeparkplätze:
    Stockerauer Straße 71 Parkplatz 11 an Pernsteiner Dominik, Stockerauer Straße 71/3
    Stockerauer Straße 73 Parkplatz 16 an Pernsteiner Nadine, Stockerauer Straße 73/10
    Die Daten werden zur Erstellung der Verträge an die VIVIThv GmbH, weitergeleitet.
     
  11. IST-Mobil Vertragsverlängerung – Auftragsvergabe

    Sachverhalt:
    Im Bezirk Korneuburg wurde im April 2015 eine flächendeckende bedarfs- und nachfrageorientierte Mikromobilitätslösung installiert. Die erste Betriebsphase endete am 31.03.2018. Nach Evaluierung des Systems erfolgte eine Weiterführung des Projektes Bezirk Korneuburg ISTmobil per 01.04.2018, die dreijährige Vertragslaufzeit plus die beiden Verlängerungsperioden enden mit 31.12.2023. Der bestehende Vertrag mit ISTmobil soll um 1,5 Jahre bis 30.06.2025 verlängert werden, mit Option auf Verlängerung um max. 6 weitere Monate (bis 31.12.2025).

    Zielsetzung des Systems ist nach wie vor eine einheitliche Mikromobilitätslösung, mit dem Fokus auf Stärkung der innerörtlichen Erreichbarkeiten bzw. der Ab- und Zubringerfunktion zu höherrangigen öffentlichen Verkehrsangeboten (Bahn und Regionalbus). Die Sicherstellung einer eigenständigen Mobilität für nichtmobile Bevölkerungsgruppen (Senioren, Jugendliche) und die Vermeidung von Hol- und Bringdiensten für Familienangehörige sind weitere Merkmale dieses sozial orientierten Mobilitätsprojektes.

    Die Mikromobilitätslösung soll wie gehabt durch folgende Dienstleistungen bedarfsorientiert und effizient umgesetzt werden:

     Regionsweite Bedienung und Fahrtenvermittlung
     Softwareunterstützte, automatisierte und zentrale Disposition
     Einheitliches, bedarfsorientiertes Haltepunktenetz
     Anerkennung von Zeitkarten (Verbundgebiet des VOR)
     Schnittstelle und Beauskunftung zum öffentlichen Verkehr
     Einbindung der regionalen Taxiunternehmen

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, die Verlängerung der regionsweiten Mikromobilitätslösung Bezirk Korneuburg ISTmobil per 01. Jänner 2024 für 1,5 Jahre bis 30.06.2025 mit der Option auf eine weitere Verlängerung um bis zu 6 Monate (bis maximal 31.12.2025), laut der beiliegenden Dokumente: Förderansuchen Verlängerung bis 2025 und Fördervertrag Verlängerung bis 2025 und wird die Bewerbung aktiv vorantreiben. Die Gemeinde ermächtigt den Regionalentwicklungsverein Region 10vorWien je nach Bedarf und Notwendigkeit (abhängig von VOR Gesamtausschreibung) die monatliche Optionsziehung gesammelt für alle teilnehmenden Gemeinden durchzuführen.

    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, dass der dafür erforderliche Gesamtfinanzierungsbetrag in der Höhe von Euro 50.321,35 inkl. USt. für das Jahr 2024 sowie von Euro € 50.321,35 für das Jahr 2025 zur Verfügung gestellt wird (Kosten siehe Fördervertrag Verlängerung bis 2025 Seite 6 - Anhang 1 / Förderungsbeträge unter Jahresförderung 2024-2025 entsprechende Gemeindezeile).

    Dieser Gesamtfinanzierungsbetrag ist quartalsmäßig im Vorhinein zu zahlen, wobei im Anschluss die bezahlten Rechnungen inkl. Zahlungsbelege vom Regionsbüro 10vorWien zur Förderung durch das Land NÖ (NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramm) eingereicht werden. Nach Zusage und Auszahlung der Förderung durch das Land NÖ werden vom Regionsbüro 10vorWien die aliquoten Gemeindebeträge an die Gemeinden überwiesen. Die Förderquote wird, vorbehaltlich der formalen Zusage durch das Land NÖ, 36% der Bruttosumme und zusätzlich die halbe USt. betragen.
     
  12. Preisanpassung Nachmittagsbetreuung Kindergärten

    1. Sachverhalt:
      Im Ausschuss Bildung und Sport wurde einvernehmlich die Erhöhung der Preise um 10% beschlossen. Für Korneuburger:innen deren Einkommen unter der Armutsgrenze ist (siehe unten stehende Tabelle) werden die Preise nicht erhöht und für ein Jahr eingefroren. Das entsprechende Formular für das Ansuchen ist derzeit in Ausarbeitung.
      Laut Armutskonferenz (veröffentlicht April 2023) ergeben sich folgende Zahlen. 1 Personen Haushalt Netto 12 x € 1.392,-

      a) Die Preise für die Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten sollen ab 01.09.2023 um 10% erhöht werden.
       
      ErwachsenerKindFaktorGehalt 12x
      1011 392
      111,31 810
      121,62 227
      131,92 645
      142,23 062
      211,82 506
      222,12 923
      232,43 341
      242,73 758

      b) Für Korneuburger:innen deren Einkommen unter der Armutsgrenze liegen werden die Preise nicht erhöht und für 1 Jahr eingefroren. Das entsprechende Formular für das Ansuchen ist derzeit in Ausarbeitung.
       

      Kindergarten

      Nachmittagsbetreuung

      Preise

        
        10%
       20162023
      STD
      3250,0055,00
      6075,0082,50
      >6090,0099,00


      Beschlusstext:
      Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt,
      a) Die nachstehenden Preise für die Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten.
       
      ErwachsenerKindFaktorGehalt 12x
      1011 392
      111,31 810
      121,62 227
      131,92 645
      142,23 062
      211,82 506
      222,12 923
      232,43 341
      242,73 758


      b) Für Korneuburger:innen deren Einkommen unter der Armutsgrenze liegen (siehe nachstehende Tabelle) werden die Preise für ein Jahr nicht erhöht. Es gelten für diese, die Preise die bis 31.08.2023 Gültigkeit haben weiter.
       

      Kindergarten

      Nachmittagsbetreuung

      Preise

        
        10%
       20162023
      STD
      3250,0055,00
      6075,0082,50
      >6090,0099,00

       
  13. Preisanpassung Essenspreise Kindergärten

    Sachverhalt:
    Da das Landesklinikum Korneuburg die Menüpreise ab 01.09.2023 um 20% erhöht, ist eine Anpassung der Essensbeiträge in den Kindergärten ab diesem Zeitpunkt erforderlich. Die Preisanpassung soll in 2 Schritten durchgeführt werden. Der Preis pro Portion soll ab 01.09.2023 von Brutto € 3,30 auf Brutto € 3,65 (inkl. Transportkosten) erhöht werden. Das entspricht einer Erhöhung um 10,61%. Im 2. Schritt sollen die Preise ab 01.09.2024 von € 3,65 auf € 4,00 erhöht werden.
    Für Korneuburger:innen deren Einkommen unter der Armutsgrenze ist (siehe nachstehende Tabelle) werden die Preise nicht erhöht und für ein Jahr eingefroren. Das entsprechende Formular für das Ansuchen ist derzeit in Ausarbeitung.
    Laut Armutskonferenz (veröffentlicht April 2023) ergeben sich folgende Zahlen. 1 Personen Haushalt Netto 12 x € 1.392,--.
     
    ErwachsenerKindFaktorGehalt 12x
    1011 392
    111,31 810
    121,62 227
    131,92 645
    142,23 062
    211,82 506
    222,12 923
    232,43 341
    242,73 758

    a) Die Essenspreise in den Kindergärten werden mit
    01.09.2023 auf € 3,65 (inkl. Ust.) und ab
    01.09.2024 auf € 4,00 (inkl. Ust.) erhöht.

    b) Für jene Konreuburger:innen deren Einkommen unter der Armutsgrenze liegen werden die Preise nicht erhöht und für ein Jahr eingefroren. Das entsprechende Formular für das Ansuchen ist derzeit in Ausarbeitung.

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt,

    a) die Essenspreise in den Kindergärten mit
    01.09.2023 auf € 3,65 (inkl. Ust.) und ab
    01.09.2024 auf € 4,00 (ink. Ust.) zu erhöhen.

    b) Für Korneuburger:innen deren Einkommen unter der Armutsgrenze ist (siehe nachstehende Tabelle) werden die Preise für ein Jahr nicht erhöht. Es gelten für diese, die Preise die bis 31.08.2023 Gültigkeit haben weiter.
     
    ErwachsenerKindFaktorGehalt 12x
    1011 392
    111,31 810
    121,62 227
    131,92 645
    142,23 062
    211,82 506
    222,12 923
    232,43 341
    242,73 758

     
  14. Ankauf KG IV

    Sachverhalt:
    Im GR 12/22 wurde der Ankauf des Kindergartens IV in der Höhe von 622.563,67 (Netto) ohne Nebenkosten beschlossen. Die gesetzlichen Nebenkosten (Grunderwerbssteuer) und Eintragunsgebühren) betragen € 71.374,02.

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, den „Kauf und Baurechtswohnungseigentumsvertrag“ in der Gesamthöhe von 952.537,79 
     
  15. „Stadterneuerung in NÖ“ – Verlängerung

    Sachverhalt:
    2011 begann die erste Einheit der Stadterneuerung in Korneuburg – nach einigen Jahren Pause ist Korneuburg 2020 wieder der Stadterneuerung beigetreten.
    Da die Beteiligung der Korneuburger Bevölkerung nach wie vor gegeben ist, einige Projekte noch nicht fertig gestellt sind, einige Projekte noch in Entwürfen stecken, würde die Stadtgemeinde Korneuburg bei dem NÖ Projekt gerne weiter unterstützt werden. Die Mitgliedschaft bei dem Verein endet per 31.12.2023. Eine Verlängerung bis Dezember 2024 ist nach Ansuchen und Stattgabe des Landes NÖ möglich und wird angestrebt.
    Die Prozessbegleitungskosten werden sich für 2024 EUR 29.376,-- brutto belaufen, wobei ca. EUR 14.500,-- als Förderung zurückkommen.
    Kostenaufstellung: Nettokosten € 24.480,00 + 20% MwSt. € 4.896,00 = Gesamtkosten € 29.376,00 (abzüglich Förderung)
    Aufgrund der Vorberatung zu obigem Sachverhalt im Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtentwicklung am 16.5.2023 wurde dieser Gegenstand mit einstimmiger / mehrstimmiger / ohne Empfehlung in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.
    Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt die Verlängerung der Aktion „Stadterneuerung in NÖ“ für das Jahr 2024.
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, dass die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von EUR 29.376,-- brutto (vor Abzug der Förderung durch NÖ Stadterneuerung) bereitgestellt und im Voranschlag 2024 berücksichtigt werden.
     
  16. Mobilitätspaket – Auftragsvergabe

    Sachverhalt:
    Die Stadtgemeinde verfolgt weiter das Ziel mit dem „Mobilitätspaket Korneuburg“ ein Mobilitätsangebot zu schaffen, das auf mehreren Ebenen und für unterschiedliche Zielgruppen eine Alternative zum eigenen PKW darzustellen oder eine Ergänzung auf dem „letzten Kilometer („last mile“)“ oder „first mile“ anzubieten.
    Ein einfacher Zugang zu allen Teilen des Mobilitätspakets über eine Anwendung (App) ist für die Akzeptanz und die Nutzung des Mobilitätsangebots absolut notwendig. In diesem Kontext haben wir auf die barrierefreie Gestaltung der Anwendungen geachtet. Wesentlich ist auch eine einfache und schlüssige Kostenstruktur hinsichtlich der Tarife.
    Die Beauftragung der Rechtsanwälte Schramm & Öhler sowie der Firma Komobilie GmbH für die Ausschreibung eines „Mobilitätspaketes – Letzte Meile“ als Dienstleistungskonzession im Unterschwellenbereich hat lt. Gemeinderatsbeschluss vom 07.12.22 stattgefunden.
    Das Vergabeverfahren „Stadtgemeinde Korneuburg - Mobilitätspaket“ zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession wurde am 17.04.2023 öffentlich bekannt gemacht. Die Angebotsfrist endete am 24.05.2023.
    Im gegenständlichen Vergabeverfahren langten rechtzeitig zwei Angebote von folgenden Bietern ein:
    • ÖBB Personenverkehr AG sowie
    • Masa Transport Solutions.
    Das Erstangebot der ÖBB Personenverkehr AG wies einen jährlichen Pauschalbetrag (Zuschuss der Stadtgemeinde) in Höhe von EUR 182.882,00 (pro Vertragsjahr, exkl. E-Bike-Sharing, exkl. USt.) auf.
    Im Zuge der Prüfung der Angebote hat es sich herausgestellt, dass das Angebot von Masa Transport Solutions den Ausschreibungsbestimmungen widerspricht (das Angebot bezog sich lediglich auf Paketservices). Somit wurde dieses Angebot mit Schreiben vom 26.05.2023 ausgeschieden.
    Mit dem verbliebenen Bieter ÖBB Personenverkehr AG fand am 01.06.2023 eine Verhandlungsrunde statt. Am 02.06.2023 wurde die Aufforderung zur Legung des Letztangebotes samt angepassten Ausschreibungsunterlagen versendet. Das fristkonforme Letztangebot des Bieters wurde am 07.06.2023 geöffnet.
    Der Bieter ÖBB Personenverkehr AG hat im Letztangebot Änderungen an seinen Umsetzungskonzepten vorgenommen und den angebotenen jährlichen durchschnittlichen Pauschalbetrag (Zuschuss der Stadtgemeinde) von EUR 101.649,00 (pro Vertragsjahr, exkl. USt.) reduziert. Bei Wahrnehmung der optionalen Leistung „E-Bike-Sharing“ käme es zu einem Aufschlag auf den jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 41.583,00 (pro Vertragsjahr, exkl. USt.). Die aktuelle Anzahl der E-Scooter und das E-Car bleiben unverändert, ein weiteres E-Lastenfahrrad wird bereitgestellt.

    2023 - € 60.607,- (ab Sept.)
    2024 - € 94.400,-
    2025 - € 98.166,-
    2026 - € 95.088,-
    2027 - € 94.916,-
    2028 - € 65.066,- (bis Sept.)

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, die Vergabe der Dienstleistungskonzession „Mobilitätspaket“ an die ÖBB Personenverkehr AG, Am Hauptbahnhof 2, 1100 Wien lt. unten angeführten Zeiträumen und Beträgen.
    Berechnung des jährlichen Pauschalbetrags (ohne E-Bike-Sharing). Indexanpassungen sind vorbehalten.

    2023 - € 60.607,- (ab Sept.)
    2024 - € 94.400,-
    2025 - € 98.166,-
    2026 - € 95.088,-
    2027 - € 94.916,-
    2028 - € 65.066,- (bis Sept.)
     
  17. Verlängerung Pachtvertrag SC Sparkasse Korneuburg

    Sachverhalt:
    Der Unterpachtvertrag abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Korneuburg und dem SC- Sparkasse Korneuburg läuft am 30.06.2023 aus. Da die Vertragsstruktur geändert werden soll und die Verhandlungen derzeit noch laufen, soll der Unterpachtvertrag vorerst bis 31.12.2023 verlängert werden.

    Beschlusstext:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, den Unterpachtvertrag abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Korneuburg und dem SC-Sparkasse Korneuburg bis 31.12.2023 zu verlängern.

     
  18. Zuordnungsverordnung des Gemeinderates zu den Funktionsdienstposten – Änderung

    Sachverhalt:
    Die derzeit geltende Zuordnungsverordnung des Gemeinderates zu den Funktionsdienstposten soll mit Wirkung 01.07.2023, wie folgt, geändert werden:
     
              Geschäftsstellenleitung "IT und Organisation     bisherige Funktionsgruppe 7 wird auf 8 erhöht

    Grundverwendungsgruppe 6 (Dienstzweig Nr. 56 - Gehobener Verwaltungsdienst / „Matura-Grundverwendung). Mit Wirkung vom 1. Jänner 2000 wurde gesetzlich zwingend festgesetzt, dass für Funktionsdienstposten die Entlohnung nach einer Funktionsgruppe zu erfolgen hat, die um (mindestens) zwei Gruppen über der jeweiligen Entlohnungsgruppe liegt.
     
              Stadtservice "Vorarbeiter / Wirtschaftshof" - wird ersatzlos gestrichen          6     
    Begründung: keine „Vorarbeiter / Wirtschaftshof“ mehr.
     
              Stadtservice "ehemalige Monteure im Bereich Stadtwerke/Wasser" - wird ersatzlos gestrichen          6     
    Begründung: keine „ehemaligen Monteure im Bereich Stadtwerke/Wasser“ mehr.
     
             "Schulwart" wird ersatzlos gestrichen         6     
    Begründung: seit 01.01.2022 gibt es ein neues Konzept bei den Schulen / Sporthallen mit einem Technischen Leiter und einem 3er-„Hallenwarte“-Team.


    Beschlusstext:

    V e r o r d n u n g
    des Gemeinderates der Stadt Korneuburg vom 21.06.2023 über die Zuordnung der Funktionsdienstposten des allgemeinen Schemas.
    Gemäß § 2 Abs. 4 NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (GBDO), LGBl. 2400 in der geltenden Fassung und
    § 11 Abs. 1 NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG), LGBl. 2420 in der geltenden Fassung,
    werden die Funktionsdienstposten folgenden Funktionsgruppen zugeordnet:

    Dienstposten - Funktionsgruppe

    1. Leitender Gemeindebediensteter „Stadtamtsdirektor“ 11
    2. Abteilungsleitung „Personal, IT und Verwaltung“10
    3. Abteilungsleitung „Finanzen“ 9
    4. Abteilungsleitung „Bau“10
    5. Abteilungsleitung „Bildung, Bürgerservice und Kommunikation“ 9
    6. Abteilungsleitung „Stadtservice“ 9
    7. Geschäftsstellenleitung „Personal“ 9
    8. Geschäftsstellenleitung „Staatsbürgerschaft, Standesamt und Friedhof“ 7
    9. Geschäftsstellenleitung „IT und Organisation“ 8
    10. Geschäftsstellenleitung „Buchhaltung“ 7
    11. Geschäftsstellenleitung „Steuern und Abgaben“ 7
    12. Geschäftsstellenleitung „Stadtplanung und Umwelt“ 8
    13. Geschäftsstellenleitung „Baurecht“ 9
    14. Geschäftsstellenleitung „Hausverwaltung und Forst“ 8
    15. Geschäftsstellenleitung „Bürgerservice und Soziales“ 7
    16. Geschäftsstellenleitung „Bildung, Gesundheit und Sport“ 8
    17. Geschäftsstellenleitung „Kommunikation und Kultur“ 8
    18. Stadtservice „Bereichsleitung Wirtschaftshof“ 7
    19. Stadtservice „Bereichsleitung Abfallwirtschaft“ 7
    20. Stadtservice „Bereichsleitung Wasserversorgung“ 7
    Dienstposten mit hervorgehobener Verwendung: von 21. bis 23.
    21. „System- und Netzwerkadministrator“ 6
    22. Leitung „Chefsekretariat/Bürgermeister/Stadtamtsdirektor“ 6

    Diese Verordnung tritt mit 01.07.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bis dahin geltende Verordnung außer Kraft.
     
  19. Dringlichkeitsantrag FPÖ Verhandlungsstopp SIGNA
  20. Allfälliges
  21. Personalangelegenheiten
  22. Mietzins- und Räumungsklage, Einleitung bei Mietrückständen (Gemeindewohnungen)

     

    DIE SITZUNG IST ÖFFENTLICH
    Tagesordnungspunkte 21) und 22) wurden im nicht öffentlichen Teil beraten

Zurück