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Entwicklung Bahnhofsviertel - gemeinsamer Prozess seit 2012

Ein wichtiger Teil der Stadtentwicklung ist die Weiterentwicklung des Bahnhofs mit dem angrenzenden Viertel.
Dieser Prozess passiert nicht von heute auf morgen, sondern ist für die nächsten 5-10 Jahre angedacht, was auch schon der zeitliche Ablauf nach der Bahnhofseröffnung 2015 sowie die Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen 2016 zeigt.

Leistbarer Wohnraum ist dem Bürgermeister und seinem Team ein wichtiges Anliegen, wie man am Neubau von Gemeindewohnungen oder der Umsetzung von gefördertem Wohnbau in Korneuburg sieht. Aus diesem Grund geht die Gemeinde auch mit einem klaren Ziel in die Verhandlungen mit den ÖBB. Auch bei der Entwicklung des Bahnhofsviertels wird es leistbaren geförderten Wohnraum geben.

Ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung des Bahnhofsviertels ist der lange geforderte Lärmschutz, der eine deutliche Steigerung der Lebensqualität mit sich bringt.

Eine Stadt der kurzen Wege - so steht es im Masterplan, der gemeinsam mit der Bevölkerung erarbeitet und beschlossen wurde. Ein entwickeltes Bahnhofsviertel mit Wohn, Büro- aber auch Geschäftsflächen wird diesem Ziel absolut gerecht.

Aufgrund der erfolgreichen Politik zur Ansiedlung von Unternehmen und das Schaffen von Arbeitsplätzen, gibt es in Korneuburg mittlerweile mehr Einpendler als Auspendler. Damit ist auch die Frequenz am Bahnhof im letzten Jahrzehnt gestiegen, was einen Neubau des Bahnhofs zu einer logischen und zukunftsweisenden Maßnahme machte.

Sehr verwundert ist Bürgermeister Christian Gepp deshalb über die Ablehnung der SPÖ Korneuburg, da sie doch 2012 ebenfalls bei einem einstimmig im Gemeinderat beschlossenen Antrag zum Neubau des Bahnhofs zugestimmt hat. Es war eine klar kommunizierte Bedingung der ÖBB, die alten ÖBB-Flächen (ehem. Verschubflächen) für eine gemischte Nutzung umzuwidmen. Darüber wurde damals auch die Bevölkerung informiert.

Es war also schon damals bekannt, dass im Zuge des Neubaus auch das Bahnhofsviertel entwickelt werden wird.

„Die Widmung der Kleingärten entlang Am Neubau bleibt erhalten und ist nicht Bestandteil der beabsichtigten Widmung“, versichert Gepp.

 

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